Rechtssicherheit: Die 10 gängigsten Fehler bei Amazon, Ebay und anderen Marktplätzen

von | Dez 26, 2023 | E-Commerce | 0 Kommentare

Möchten Sie Ihr Geschäft als Verkäufer auf den großen E-Commerce-Plattformen ausbauen, so ist es entscheidend – ebenso wie für Ihren eigenen Onlineshop –, bestimmte Grundregeln zu beachten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb macht in erster Linie keinen Unterschied, ob Ihr Kunde in Ihrem eigenen Shop oder auf einem Marktplatz eingekauft hat. Trotzdem existieren Ausnahmen und individuelle Richtlinien, die von Anbieter zu Anbieter variieren können. Lesen Sie in diesem Blogbeitrag, wie Sie rechtliche Stolpersteine spielend leicht umgehen können.

Fehlende Registrierung und irreführende Werbeaussagen

Um eine teure Abmahnung zu vermeiden, müssen Sie als Verkäufer darauf achten wie Sie Ihre Werbeaussagen platzieren. Besonders in diesem Bereich kommt es häufigsten zu ausgesprochenen Abmahnungen.

Irreführende Werbeaussagen

Im Allgemeinen sollte eine Werbeaussage den Kunden von den Vorzügen Ihres Produkts überzeugen. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass diese Überzeugung nicht auf Kosten der Irreführung des Verbrauchers erfolgen darf. Aussagen, die schlichtweg unrichtig oder widersprüchlich sind, können zu rechtlichen Abmahnungen führen. Halten Sie sich an die Wahrheit und vermeiden Sie übertriebene Darstellungen einer vermeintlichen „Wunderwirkung“.

Selbstverständlichkeiten

Vermeiden Sie Werbeaussagen, die Eigenschaften enthalten, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind. Verwendungen wie „14 Tage Widerrufsrecht“ oder „versicherter Versand“ sollten vermieden werden. Die Verwendung solcher Formulierungen könnte zu einer Abmahnung führen, da sie einen nicht vorhandenen Vorteil gegenüber anderen Online-Händlern suggerieren, obwohl sie lediglich den gesetzlichen Verkäuferrichtlinien entsprechen.

Nicht angezeigter Grundpreis

Wenn Sie Produkte nach Volumen, Fläche, Gewicht oder Länge verkaufen, ist es erforderlich, neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis pro Meter, Liter, Kilogramm oder Quadratmeter anzugeben. Auf Online-Marktplätzen wird diese Angabe oft übersehen oder nicht korrekt dargestellt. Um solche Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, Ihre Angebote regelmäßig zu überprüfen. Im Falle einer Abmahnung sind Sie als Verkäufer für den fehlenden Grundpreis haftbar.

Fehlende Registrierungen

Im Bereich des Online-Handels bestehen branchenabhängig verschiedene Registrierungspflichten. Zum Beispiel ist das Verpackungsregister für jeden Händler bindend. Für den Verkauf von Elektrogeräten müssen die Hersteller hingegen eine WEEE-Registrierung durchführen. Händler, die Nahrungsergänzungsmittel veräußern, müssen bestimmte Registrierungen für ihre Produkte vorweisen oder hochladen. Der jeweilige Marktplatz ist daraufhin verpflichtet, diese zu überprüfen. Wenn ein Händler sich nicht entsprechend verhält, besteht das Risiko einer Abmahnung oder der Sperrung des Kontos.

Produktbilder als Abmahnfalle

Um sich auf den Marktplätzen von der Konkurrenz abzuheben, spielen vor allem die Produktbilder eine entscheidende Rolle. Ansprechende Produktbilder führen dazu, dass potenzielle Kunden Ihr Produkt genauer betrachten. Allerdings kann die Verwendung eines falschen Produktbildes schnell zu einer Abmahnung führen.

Zu viele Abbildungen

Das Produktbild sollte ausschließlich das tatsächliche Produkt darstellen. Vermeiden Sie die Einbeziehung von Zubehör oder anderen grafischen Elementen. Für derartige Details verwenden Sie idealerweise separate Bilder oder passende Inhalte. Darüber hinaus sollte das Produktbild den Käufer nicht irreführen.

Urheberrecht

Als Verkäufer dürfen Sie sich nicht einfach an dem Bildmaterial anderer Online-Händler oder Hersteller bedienen. Wenn Sie das jeweilige Bild kopieren und für sich selbst nutzen wollen ohne die Lizenz erworben zu haben, verstoßen Sie gegen das Urheberrecht. Es gibt heutzutage zahlreiche Plattformen, auf denen Bilder sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig zum Verkauf angeboten werden.

Marktführer Amazon

Deutschlands größter, sowie umsatzstärkster Marktplatz gilt definitiv als Big Player im Online-Handel. Durch diese Größe gelangt der Marktplatz aber auch an Macht, sodass Amazon einige eigene Regeln aufgestellt hat.

Angehängte Angebote

Im Unterschied zu vielen anderen Marktplätzen erlaubt Amazon nicht, dass dasselbe Produkt mehrfach in den Angeboten auftaucht. Dies soll sicherstellen, dass Endverbraucher nicht zwischen unzähligen Seiten nach dem gleichen Produkt suchen müssen. Trotzdem bietet der Marktplatz eine transparente Lösung für Online-Händler: Es ist möglich, sich als Verkäufer an ein bereits bestehendes Amazon-Angebot anzuschließen. Auf diese Weise existiert ein Angebot für mehrere Verkäufer, inklusive eines gemeinsamen Produktbildes und einer Produktbeschreibung. Es ist wichtig, dieses Angebot regelmäßig zu überprüfen, da laut Rechtsprechung auch der Verkäufer, der sich lediglich an das bestehende Angebot „anhängt“, für Verstöße abgemahnt werden kann.

Widerrufsbelehrung

Amazon gewährt eine längere Rückgabefrist im Vergleich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tagen für die Widerrufsbelehrung. Kunden haben die Möglichkeit, ihre erworbenen Artikel innerhalb von 30 Tagen zurückzusenden. Insbesondere Artikel aus den Kategorien Fashion, Schmuck oder Uhren können sogar kostenfrei zurückgeschickt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die selbst festgelegte Widerrufsbelehrung nicht mit der von Amazon bereitgestellten Widerrufsbelehrung in Konflikt geraten sollte. Die Widerrufsbedingungen müssen für Kunden klar und verständlich angezeigt werden. Verstöße gegen diese Richtlinien können zu Abmahnungen oder Sanktionen seitens des Marktplatzes führen.

Etsy & Ebay

Im Gegensatz zum Amazon Marketplace eignen sich Ebay und Etsy besonders für Verkäufer von Handmade-Produkten. Doch aufgepasst, umso mehr das Hobby zum Beruf wird, desto mehr Verpflichtungen kommen auch auf Sie zu.

Angeblicher Privatverkauf

Wer seine Artikel auf Plattformen wie Ebay oder Etsy verkauft, muss ab einer bestimmten Summe und Verkaufszahl als gewerblicher Anbieter auftreten. Es gibt immer wieder Fälle, in denen Privatpersonen versuchen, die Verpflichtungen des gewerblichen Handels zu umgehen. Die Bestimmung, ab wann ein gewerbliches Modell vorliegt, erfordert eine individuelle Prüfung. Es ist jedoch ratsam, nicht darauf zu spekulieren. Denn in einem solchen Fall können erhebliche Abmahnungen verhängt werden. Daher ist es besser, auf ein scheinbar privates Handeln zu verzichten.

Lizenzprobleme

Möchten Sie als Verkäufer Merchandise oder Fanartikel anbieten, ist es entscheidend sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen Lizenzen von den entsprechenden Clubs, Popstars oder ähnlichen Rechteinhabern erhalten haben. Andernfalls verstoßen Sie auch in diesem Fall gegen das Urheberrecht und das Markenrecht. Es gab bereits frühere Fälle, in denen Logos und Embleme ohne die nötige Lizenz verwendet wurden, was zu erheblichen Abmahnungen geführt hat.

Fazit

Um erfolgreich und ohne Stress nicht nur im eigenen Onlineshop, sondern auch auf großen Marktplätzen zu verkaufen, ist es entscheidend, bestimmte Regeln zu beachten. Es ist ratsam, sich regelmäßig über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren, um Abmahnungen und hohe Bußgelder zu vermeiden.

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